Schrankenöffnung im Kühlen Grund gefährdet Fussgänger

von Hans-Jürgen Fuchs

Im September 2010 berichtete die Rhein-Neckar-Zeitung, die Straße Am Heiligenhaus sei ab sofort für LKW über 3,5 t gesperrt und die Schranke am Kühlen Grund zum Abfahren geöffnet. Das Amt für Verkehrsmanagement ergänzte, Grund sei, dass die Bebauung des Anwesens Am Heiligenhaus 23 einsturzgefährdet sei und daher vom Baurechtsamt zur Sicherung gegen herabfallende Teile mit einer Absperrung versehen wurde, die im öffentlichen Straßenraum steht und damit den Straßenquerschnitt einenge. „Wegen massiver Statikprobleme können am Haus selbst keine weiteren Sicherungsmaßnahmen (z. B. Netz) vorgenommen werden”, hieß es. „Der Eigentümer hat einen Bauantrag für ein Erweiterungsvorhaben gestellt, das statisch zu prüfen ist; eine Zeitschiene, bis es hierzu eine Entscheidung gibt kann nicht benannt werden – die Absperrungen müssen auf jeden Fall so lange stehen bleiben, bis die weitere baurechtliche Vorgehensweise und die damit verbundenen Maßnahmen festgelegt sind.”

Weiter hieß es von Seten des städtischen Verkehrsmanagements: „Zwischenzeitlich ist aufgrund der geringen Fahrbahnbreite schon mehrfach bei Ausweichmanövern von LKW der Dachkandel eines Gebäudes der Kirche beschädigt worden, da breitere Fahrzeuge nur unter Inanspruchnahme der gesamten verbleibenden Restfahrbahn an der Engstelle vorbei kommen. Diese Situation ist für Fußgänger gefährlich und da unmittelbar angrenzend ein Kindergarten liegt, der hohes Fußgängeraufkommen erzeugt, war es erforderlich, für den Bereich eine Lösung zu finden, die eine Gefährdung der Fußgänger ausschließt. In Abstimmung mit der Polizei wurde daher festgelegt, dass aus Sicherheitsgründen das Befahren Am Heiligenhaus mit LKW für die Zeit der Absperrmaßnahme nicht erlaubt werden kann; um ein Abfahren größerer Fahrzeuge zu ermöglichen, war die Schranke im Kühlen Grund zu öffnen.”

Nun spricht sich so etwas schnell herum und sofort ist die Straße als neuer Schleichweg entdeckt – und zwar bergauf wie bergab. Was eigentlich illegal ist, den bergab darf man die offene Schranke eigentlich nicht passieren, denn das Stück ist als Einbahnstraße in Gegenrichtung ausgeschildert. Darum scheren sich offenbar viele Autofahrer nicht und passieren den Straßenteil trotzdem. Und den Kühlen Grund und die Straße am Heiligenhaus. Und das mit z. T. stark überhöhter Geschwindigkeit. Die Straßen sind eigentlich verkehrsberuhigt. Aber das sieht man ja nicht, wenn man unerlaubter Weise von oben einfährt, da die Geschwindigkeitsbegrenzung nur in der legalen Richtung beschildert ist.

Gemeinderat Karl Breer, der im Kühlen Grund wohnt wandte sich nun mit einem Brief an OB Würzner. Wir dokumentieren das Schreiben im Folgenden und denken, es wird Zeit zu verhindern, dass aus der Not- eine Dauerlösung wird. Der Bezirksbeirat sollte sich unbedingt mit der Sache beschäftigen…

Brief von Karl Breer an Oberbürgermeister Dr. Würzner

Sehr geehrter Herr Dr. Würzner,

als ich am Dienstag den 18. Januar 2011 mit meinem Hund gegen 7:50 Uhr den Kühlen Grund in Heidelberg-Rohrbach hinauflief, wurde ich Zeuge folgenden Vorfalls:

Eine Gruppe von 8 kleinen Schulkindern, in Begleitung einer Erwachsenen, ging den Kühlen Grund herunter. Plötzlich kam von hinten ein Pkw mit sehr hoher Geschwindigkeit den Kühlen Grund herab und konnte nur mit einer Notbremsung eine Kollision mit den Kindern verhindern. Der Pkw kam nur wenige Zentimeter vor dem hintersten Kind zum Stehen. Der Kühle Grund hat an dieser Stelle keinen Bürgersteig, die Straße grenzt unmittelbar an Häuserwände und so hätten die Kinder auch keinerlei Ausweichmöglichkeiten gehabt. Genau aus diesem Grund ist der Kühle Grund eine Spielstraße.
Wir hätten den jungen Fahrer gerne zur Rede gestellt, er gab aber gleich wieder Gas und entzog sich so einer Diskussion, die vor allem die begleitende Mutter gerne mit ihm geführt hätte. Wahrscheinlich hätten wir aber ohnehin nur die obligatorische Antwort erhalten: „Ich habe nicht gesehen, dass es sich hier um eine Spielstraße handelt”.

Solche Vorfälle häufen sich derzeit massiv, da die Schranke, die normalerweise eine Durchfahrt vom Boxberg den Kühlen Grund hinunter verhindert, derzeit geöffnet ist.
Dies hat sich leider sowohl auf dem Boxberg als auch bei den Heidelberger Taxifahrern herumgesprochen, die den Kühlen Grund derzeit als willkommene Abkürzung bei Fahrten zwischen Boxberg und Stadt nutzen. Die Beschilderung, die auf den Spielstraßencharakter der Straßen hinweist, ist durch die ansonsten ja vorhandene geschlossene Schranke fast ausschließlich auf die Fahrer ausgerichtet, die von Westen her den Kühlen Grund hinauffahren.

Da diese Angelegenheit mehrere Ämter betrifft habe ich mir erlaubt, diese Information an Sie zu senden, mit der Bitte, diese an die entsprechenden Ämter weiterzuleiten. Es ist dringend erforderlich, dass so lange die Schranke geöffnet ist, eine provisorische Beschilderung der Spielstraße, auch für die von Osten den Kühlen Grund hinunterfahrenden Pkws, erfolgt.

Die Öffnung der Schranke wurde wohl erforderlich, weil ein Haus in der dem Kühlen Grund anschließenden Straße „Im Heiligenhaus”, gravierende Baumängel aufweist und so der Lkw-Verkehr diese Straße derzeit nicht nutzen kann und somit nach Osten den Kühlen Grund hinauf umgeleitet wird. Allerdings ruht die Baustelle in der „Siegelsmauer”, die den verstärkten Lkw-Verkehr in der letzten Zeit hervorgerufen hat, derzeit. Auch hier hätte ich gerne gewusst, wann mit einer Aufhebung der Sperrung für Lkws in der Straße „ Im Heiligenhaus” gerechnet werden kann und die Schranke am Ende des Kühlen Grundes wieder verschlossen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Karl Breer (Stadtrat)

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