Kinder sind keine Ölsardinen
von Hans-Jürgen Fuchs
Die Eichendorff-Grundschule wurde ja gerade frisch renoviert und teilt sich das Gebäude und den Schulhof mit dem Sprachheilkindergarten. Auch die IGH Primarstufe ist neu eingerichtet worden. Da sollte man meinen, dass die Schulplanung den vielen Baufeldern in Rohrbach Rechnung getragen und die Kapazität entsprechend ausgerichtet hat. Leider ist dem nicht so, denn nächstes und vermutlich auch die weiteren Schuljahre wird es eng in Rohrbachs Grundschulen.
Die eigentlich 2-zügige Eichendorff-Grundschule wurde seit dem Umbau mit eigenen Räumen für die Betreuung nach der Schule ausgestattet. Da die Eltern das Betreuungsangebot fleissig in Anspruch nahmen, reichten die Räume schon jetzt nicht und es mussten jeweils zwei Gruppen in einem Betreuungsraum untergebracht werden. Ab dem nächsten Schuljahr wird aber die Eichendorff-Grundschule in 3 Klassenstufen 3-zügig. Das heisst die Schule ist zu 37% überbelegt. Wenn sich nichts ändert, ist die Erwartung, dass im darauffolgenden Jahr die Schule in allen 4 Klassenstufen 3-zügig ist und damit zu 50% überbelegt sein wird. Hierfür sollen nun die eigens eingerichteten Betreuungsräume teilweise in Klassenzimmer umgewandelt werden.
Die meisten Kinder in Rohrbach wohnen in Rohrbach West, wo es eigentlich eine 3-zügige Grundschule gibt. Aber die ist auch voll: „Wir werden voraussichtlich rund 320 Kinder in 12 Ganztagsklassen unterrichten. … Die Einrichtung weiterer Klassen wurde uns von der Stadt Heidelberg nicht genehmigt. Wir sind grundsätzlich dreizügig und müssen bei vollen Klassen Kinder ablehnen.” schrieb mir der Leiter der Primarstufe der IGH Herr Gunter.
Es kann also sein, dass Kinder aus Rohrbach West nicht an die Primarstufe der IGH können. Diese werden dann über einen für Grundschüler nicht einfachen Schulweg über die B3 an die überfüllte Eichendorff-Grundschule geschickt. Nun ja, wenn das ein Engpass von einem Jahr wäre oder zwei könnte man sich ja behelfen. Aber mit neuen Baufeldern im Quartier am Turm und dem noch in Planung befindlichen Bebauungsplan am Hohlbeinring wird diese Situation über Jahre eng bleiben. Für die Betreuung von unter 3-Jährigen geht die Verwaltung von einem steigenden Bedarf in Rohrbach bis zum Jahr 2016 aus.
Kopfzerbrechen sollte in der Verwaltung ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Berlin vom 27.7.2011 auslösen, wonach Schulwege auch in Hinblick auf den Strassenverkehr angemessen sein müssen: „Richtschnur für einen altersangemessenen Schulweg, den Schulanfänger bewältigen könnten, sei eine Länge von etwa 1 km, wobei zusätzlich die lokalen Gegebenheiten, insbesondere die Gefahrenträchtigkeit des Schulweges durch den Straßenverkehr, zu berücksichtigen seien”.
Das heisst in meinen Augen, die Stadtverwaltung muss die Schulkapazitäten in dem Teil Rohrbachs einrichten wo diese auch gebraucht werden und nicht die Kinder über unzumutbare Schulwege schicken. Weitere Bebauungspläne gibt es erst wenn auch ein Schulplan vorhanden ist.