Alles ins Rohrbacher Feld III

von Hans-Jürgen Fuchs

Nun auch noch eine Reichskriegsflagge

Die Flagge im GartenAls wären Gasleitungen, Reitervereine und Rampen im Rohrbacher Feld nicht genug, berichtet ein Leser des online-punker nun auch noch von einer zusätzlichen Verschandelung: Ein Gartenbesitzer meint sein Grundstück nicht nur mit dem Schild "Zum lustigen Ziegenbock" schmücken zu müssen, sondern auch noch mit einer hübschen Reichskriegsflagge. Wir wissen nicht, wie das der Ziegenbock findet, aber unser Leser Tobias Last findet die Flagge gar nicht lustig. Er schreibt:

"… auf einem Spaziergang durch die Rohrbacher Felder in Richtung Leimen letzte Woche musste ich ein erschreckendes und provokantes Bild sehen. In einem Schrebergarten namens "Zum Lustigen Ziegenbock" wehte weithin sichtbar die "Reichskriegsflagge". Diese ist zwar nicht ausdrülich verboten, da sie grundsätzlich nicht mit dem Nazi-Regime in Verbindungsteht, entstammt sie doch einem aristokratischen Kontext. Jedoch wird sie durch die häufige Verwendung innerhalb des rechten Spektrums heutzutage eindeutig mit rechtsextremem Gedankengut assoziiert. Andere Spaziergänger und ich empfanden dies als eine empörende Provokation.

Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn Sie mir einen Hinweis geben könnten, wem der genannte Garten gehört, oder wo man diese Information herausfinden kann. Ich würde gerne selbst den Eigentümer kontaktieren und zu einer Stellungnahme bewegen.

Die Flagge ist zwar nicht ausdrücklich illegal, jedoch könnte man in diesem Fall die Angelegenheit als Ordnungswidrigkeit und Erregung öffentlichen Ärgernisses ahnden lassen. Freie Meinungsäußerung im Privaten akzeptiere ich vollends, jedoch finde ich eine weithin sichtbare Flagge dieser Art im beschaulichen Rohrbach extrem störend."

In der Tat ist das zeigen der Flagge in Baden-Württemberg nicht verboten, es kann aber zur Verfolgung als Ordnungswidrigkeit kommen. In der Wikipedia liest man dazu:

"In Deutschland ist die Verbreitung und Darstellung der Kriegsflagge des Dritten Reiches (in der seit 1935 verwendeten Version mit Hakenkreuz) strafbar gemäß §§ 86, 86a StGB.

Für die ursprüngliche Reichskriegsflagge und die Flagge des Deutschen Reiches von 1871 bis 1919 gibt es keine bundeseinheitliche Regelung:
In Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland stellt die Verbreitung und Darstellung dieser Flaggen einen "Verstoß gegen die öffentliche Ordnung" dar, die Flagge wird eingezogen.

In Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen, Baden-Württemberg und Bayern kann es zur Verfolgung als Ordnungswidrigkeit kommen. Das hängt hauptsächlich vom Zusammenhang ab, in dem die Flagge gezeigt wird. Zum Beispiel, wenn die Flagge als Provokation gewertet werden kann.

In der rechtsextremen Szene hat man sich in der Vergangenheit immer wieder der kaiserlichen Reichskriegsflagge – deren Gebrauch in der Regel "geduldet" wird – bedient. Diese steht mit dem Nazi-Regime grundsätzlich nicht in Verbindung, entstammt sie doch einem aristokratischen Kontext. Durch die häufige Verwendung innerhalb des rechten Spektrums wird jedoch auch die kaiserliche Reichskriegsflagge heutzutage mit rechtsextremem Gedankengut assoziiert."

Vielleicht findet sich ja ein mutiger Outlaw, der an der Kriegsflaggen statt die Piratenflagge hisst!

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