Der Bezirksbeirat Rohrbach

Bezirksbeirat Rohrbach | 12. Juli 2012

Tagesordnung

  1. Nutzung der Aula im Gebäude der Eichendorff-Schule für Veranstaltungen der Allgemeinheit
  2. Bericht über den Fortgang des Auszugs des Sprachheilkindergartens und die Sicherstellung des Sportunterrichts
  3. Schulgarten Internationale Gesamtschule Heidelberg (IGH) 
  4. Konzeption der Bürgerbeteiligung für die Erstellung eines Verkehrskonzepts für Rohrbach West
  5. Informationen zur Anbindung des Parkdecks Kaufland und Baumaßnahmen in der Haberstraße
  6. Bericht über die Möglichkeiten einer Belagsanierung in der Karlsruher Straße (B3) in Rohrbach 
  7. Bericht zur sozialen Lage im Stadtteil Rohrbach 
  8. Verschiedenes

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Bezirksbeirat Rohrbach | 23. Februar 2012

Tagesordnung

  • Parkkonzept Alt-Rohrbach (Anwohnerparken)
  • Verkehrsprobleme Rohrbach-West
  • Zusätzliche Zufahrt zum Kaufland
  • Konversionsflächen
  • Ampelschaltung am Rohrbach-Markt
  • Raumsituation in der Eichendorffschule
  • Bebauungsplan Holbeinring
  • Umbau Rathausplatz

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Mehr zum Rohrbacher Bezirksbeirat

Mitglieder im Rohrbacher Bezirksbeirat

  • Dr. Klaus Buhl, FDP
  • Hans-Jürgen Fuchs-Sander, GAL
  • Rosemarie Hackbusch, für Grüne
  • Reiner Herbold, SPD
  • Heinz Kaltschmidt, CDU
  • René Kaufmann, generation.hd
  • Christian Klouda, CDU
  • Bernd Knauber, SPD
  • Bernhard Knoblauch, HD'er
  • Christine Mench, für GAL
  • Dr. Stefan Richter, für Grüne
  • Alexander Schestag, Grüne
  • Karl-Heinz Stein, für die CDU
  • Karl-Heinz Stoll, FWV
  • Karin Weidenheimer, CDU
  • Larissa Winter, HD'er
  • Bernd Zieger, BL/LI
  • Sibylle Ziegler, SPD

 

  • Kinderbeauftragte Ute Hirscher
  • Stellvertretender Kinderbeauftragter Detlev Bork

 

  • Stadtteilvereinsvorsitzender Bernd Frauenfeld

Informationen zu Sitzungen des Beirats

Die Website der Stadt Heidelberg bietet einen Bereich „Gemeinderat online” Informationssystem für Bürgerinnen und Bürger, mit Informationen und Inhalten über öffentliche Sitzungen sowie den Themen der nicht öffentlichen Sitzungen. So stehen auch Infos zu den Sitzungen des Rohrbacher Bezirksbeirats immer eine Woche vor dem Sitzungstermin zum Abruf bereit.

Die Aufgaben des Bezirksbeirats

In der Hauptsatzung der Stadt Heidelberg vom 20. Februar 1992 sind die Aufgaben der Bezirksbeiräte beschrieben:

  1. In den Stadtteilen Altstadt, Bergheim, Boxberg, Emmertsgrund, Handschuhsheim, Kirchheim, Neuenheim, Pfaffengrund, Rohrbach, Schlierbach, Weststadt einschließlich Südstadt, Wieblingen und Ziegelhausen werden Stadtbezirke eingerichtet und in ihnen Bezirksbeiräte gebildet.
  2. Die Stadtbezirke umfassen die Stadtteile in den Grenzen, wie sie in § 1 der Satzung über die Stadtteilgrenzen der Stadt Heidelberg vom 02.10.2003 festgelegt sind mit der Maßgabe, dass Weststadt und Südstadt einen Stadtbezirk bilden.
  3. Den Bezirksbeiräten gehören in Stadtbezirken mit weniger als 5.000 Wahlberechtigten 10, in Stadtbezirken mit 5.000 bis 10.000 Wahlberechtigten 14 und in Stadtbezirken mit mehr als 10.000 Wahlberechtigten 18 im Stadtbezirk wohnende wählbare Bürgerinnen/Bürger als Mitglieder an.

Die Sitze im Bezirksbeirat werden auf die Wählervereinigungen unter Berücksichtigung des Abstimmungsergebnisses im Stadtbezirk bei der letzten regelmäßigen Wahl zum Gemeinderat verteilt.

Und in der Geschäftsordnung für Bezirksbeiräte heißt es:

  1. Die Einrichtung von Bezirksbeiräten dient der Förderung des örtlichen Gemeinschaftslebens und der Einbeziehung der Bevölkerung durch Beteiligung an einem beratenden Gremium mit örtlich beschränktem Wirkungskreis in die demokratische Gemeindeverwaltung.
  2. Der Bezirksbeirat ist zu wichtigen Angelegenheiten, die den Gemeindebezirk betreffen, zu hören. Sofern in den Ausschüssen des Gemeinderates wichtige Angelegenheiten, die den Gemeindebezirk betreffen, auf der Tagesordnung stehen, kann der Bezirksbeirat eines seiner Mitglieder zu den Ausschusssitzungen entsenden. Das entsandte Mitglied nimmt an den Ausschusssitzungen mit beratender Stimme teil. Der Termin, an dem sich der Ausschuss des Gemeinderates mit der Angelegenheit befasst, ist dem Bezirksbeirat über dessen Vorsitzenden so rechtzeitig bekannt zu geben, dass der Bezirksbeirat zuvor diese Angelegenheit beraten und seine Stellungnahme abgeben kann.
  3. Von dem Beschluss des Gemeinderates oder Ausschusses ist der Bezirksbeirat zu unterrichten.