B 535: Gemeinderat darf nun doch mitreden

Regierungspräsidium stimmt Fristverlängerung bei B 535 zu (15.5.2013)

Am 15. Mai 2013 berichtete die Rhein-Neckar-Zeitung über Pläne der Landesregierung, die B535 vierspurig auszubauen. Die Einspruchsfrist für die Gemeinden gegen die Pläne endete laut RNZ bereits am Tag des Erscheinen des Artikels. „Hat da bei der jemand Stadt geschlafen? Oder will die Landesregierung uns nicht hören?”, fragten wir.

Heute nun, am 17. Mai, berichtet die RNZ, der Gemeinderat dürfe nun doch zu den Plänen des Landes Stellung nehmen. Gemeinderäte und Stadtverwaltung hätten erst aus der RNZ von der Einspruchsfrist erfahren und nach einem Antrag der Stadt beim Regierungspräsidium sei nun die Einspruchsfrist bis Ende Juni verlängert worden. „So kann die Verwaltung, wie von den Gemeinderäten im Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss gefordert, ausführlich über die Pläne der grün-roten Landesregierung für die Vorschläge für den Bundesverkehrswegeplan informieren.”

Informiert werden und gefragt werden sollten unseres Erachtens aber nicht nur Ausschuss und Gemeinderat, sondern vor allem die betroffenen Stadtteile Rohrbach und Kirchheim, d. h. deren Bezirksbeiräte und Stadtteilvereine. In Rohrbach böte sich dazu Gelegenheit am 26. Juni. Dann tagt der Bezirksbeirat sowieso.

B 535 vierspurig?

von Hans-Jürgen Fuchs (15.5.2013)

Schon ihr Bau war heftig umstritten und nun will die Landesregierung sie sogar auf vier Spuren erweitern. Die Rede ist von der B 535. In der Rhein-Neckarzeitung vom 15. Mai berichtet, Timo Teufert über diese Pläne. Aus den Anmeldungen des Landes für den Bundesverkehrswegeplan, die der städtische Verkehrsmanager Alexander Thewalt letzte Woche im Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss vorstellte gehe dies hervor. „Das Projekt wurde vom Verkehrsministerium neu in die Projektliste aufgenommen und birgt einiges an Zündstoff …”.

Bei der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans sei das Landesverkehrsministerium neue Wege gegangen. Ministeriumssprecherin Julia Pieper habe im Gespräch mit der RNZ erklärt, das Ministerium von Winfried Hermann (Grüne) habe ein Achsenkonzept entwickelt, das dem Plan zugrunde liege. „Dieses Konzept sieht vor, die Abwicklung des transeuropäischen Verkehrs auf den Autobahnen zu sichern, die Verkehre auf Hauptachsen zu bündeln und die Verbindungen zwischen Oberzentren zu sichern”, fährt Timo Teufert fort.

Auf Grundlage dieses Achsenkonzepts sei dann in den vier Regierungsbezirken entschieden worden, welche Projekte in den Bundesplan aufgenommen werden sollen. "In einem nächsten Schritt werden wir dann die Projekte der einzelnen Listen priorisieren und schauen, was dringlicher ist", erklärt Pieper laut Rhein-Neckar-Zeitung. Im September werde dann eine baden-württembergische Liste an das Bundesverkehrsministerium weitergereicht, das dann ebenfalls noch einmal Prioritäten setzen und die Öffentlichkeit beteiligen wolle. Voraussichtlich Ende 2015 solle der neue Bundesverkehrswegeplan durchs Kabinett gehen und dann zehn bis 15 Jahre gelten.

Verkehrsmanager Alexander Thewalt nannte laut RNZ als weiteren Grund für den vierspurigen Ausbau die hohe Verkehrsbelastung auf der Strecke: „Nach den Zahlen des Landes haben wir auf der B 3 täglich 32 000 Fahrzeuge, auf der B 535 sogar 39 000 Fahrzeuge”.

Bei den Gemeinderäten im Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss sei, so Timo Teufert weiter,  die Verärgerung über die Ausbaunachricht vor allem bei Grünen und SPD groß gewesen: „Ich bin wegen der B 535 entsetzt, brachte es Irmtraud Spinnler (SPD) auf den Punkt”. Die von Thewalt vorgelegte Verkehrszählung zweifle sie an. Andere Gemeinderäte kritisierten die ungenügende und späte Einbindung. Allerdings: „Wenn nun das Thema im nächsten Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss Ende Juni besprochen wird, dürfte es aber schon zu spät sein: Die Einspruchsfrist für die Gemeinden gegen die Pläne des Landes endet heute”, schließt der RNZ-Artikel.

Die SPD-Fraktion fordert inzwischen, OB Würzner solle beim RP eine Verlängerung der Einspruchsfrist
beantragen. Die Fraktion kritisiert vor allem, dass im Stadtentwicklungs- und Verkehr am 8. 5. 2013 von Seiten der Verwaltung nicht auf eine demnächst endende Einspruchsfrist hingewiesen wurde. „Wenn nun heute die Einspruchsfrist endet”, schreibt Irmtraut Spinnler, „ist dem Gemeinderat eine Mitwirkungsmöglichkeit verbaut. Deshalb bitten wir Sie, Herr Oberbürgermeister, umgehend eine Fristverlängerung beim Regierungspräsidium zu beantragen.”

Auch wir wüssten gerne, wer uns hier von der Mitsprache ausschließt. Hat da bei der jemand Stadt geschlafen, so wie weiland bei der geplanten Erdgasleitung? Oder will die Landesregierung uns nicht hören. Eine solche Sache ohne Diskussion in den betroffenen Gemeinden anzugehen ist eigentlich ein Skandal, wenn man gleichzeitig „Bürgerbeteiligung” oder „Politik des Gehörtwerdens” propagiert!